Haben Sie im nächsten Schuljahr Betreuungsbedarf?

29.​01.​2026

Liebe Eltern, hier stellen wir Ihnen die Info des Hochtaunuskreises zur Verfügung:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 (01.08.2026) beginnt der Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter des Jahrgangs 1. Die Grundschulkinder der Jahrgänge 2 -4 folgen bis zum Schuljahr 2029/2030.

 

Da wir mit dem Eintritt in den Rechtsanspruch ab dem 01.08.2026 zunächst die Kinder des Jahrgangs 1 mit Betreuungsplätzen zu versorgen haben, enden alle derzeitigen Betreuungsverträge gemäß unseren Teilnahmebedingungen zum 31.07.2026.

 

Sollten Sie für Ihr Kind ab 01.08.2026 weiteren Betreuungsbedarf haben, möchten wir Sie bitten, den anliegenden Fortsetzungsantrag für das Betreuungsangebot bis zum 31.01.2026 mit den vollständigen Unterlagen (insbesondere Bescheinigungen der Erwerbstätigkeit) abzugeben, damit wir die Möglichkeit haben, Ihr Kind im Auswahlverfahren für das Schuljahr 2026/2027 zu berücksichtigen.

 

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass uns nur ein begrenztes Platzangebot zur Verfügung steht. Daher können wir letztlich nur die Plätze mit den Kindern der Jahrgänge 2 – 4 füllen, die nicht für Kinder des Jahrgangs 1 benötigt werden. D.h., dass Ihr Fortsetzungsantrag nicht automatisch bedeutet, dass Ihr Kind für das Schuljahr 2026/2027 einen Betreuungsplatz bekommt. Die Zu- bzw. Absagen erfolgen schriftlich durch den Hochtaunuskreis.

 

Aufgrund des ansteigenden Rechtsanspruchs für die Folgejahrgänge, werden wir wie in unseren Teilnahmebedingungen vorgesehen zukünftig schuljährlich ein Auswahlverfahren durchführen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

H. Wenzel-Hees