Regelungen an unserer Schule und Hinweise
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Frühbetreuung
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Unterrichtszeiten
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Anschriftenänderungen, Änderung der Telefonnummer
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Krankheiten, Entschuldigungen
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Beurlaubungen
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Bücher im Rahmen der Lehrmittelfreiheit
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Nutzung von Handys und Smartwatches durch Schüler
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Fotografieren und Filmen bei Veranstaltungen
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Fundsachen
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Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht
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Teilnahme am Religionsunterricht/Ethik:
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Bringen und Abholen
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Verhalten an den Bushaltestellen
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Hinweis zu Busverbindungen
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Förderverein
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Pädagogischer Tag
Frühbetreuung:
Ab 7:30h findet an unserer Schule eine kostenlose Frühbetreuung vor dem Unterricht statt, für alle, die diese aufgrund von früh ankommenden Bussen oder Arbeitszeiten ihrer Eltern brauchen.
Unterrichtszeiten
Unsere Unterrichtszeiten und gesamte zeitliche Einteilung des Schultages finden Sie hier.
Anschriftenänderungen, Änderung der Telefonnummer
Änderungen der Anschrift und der Telefonnummer/n sind umgehend bei der Klassenlehrerin oder im Sekretariat (06083-95030) zu melden. Besonders für Notfälle ist es sehr wichtig, dass uns eine Telefonnummer vorliegt, über die wir Sie umgehend erreichen können.
Krankheiten, Entschuldigungen:
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, §2
Das Fernbleiben des Kindes vom Unterricht ist am 1. Tag zu melden und auch im Hinblick auf eventuelle Gefahren dringend notwendig.
Folgende Möglichkeiten gibt es, Ihr Kind bis spätestens 7.45 Uhr krank zu melden:
1. Sie informieren ein Kind aus der Klasse, das die Klassenleitung informiert.
2. Sie schicken uns eine E-Mail oder ein Fax.
3. Sie rufen in der Schule an (06083-95030) und hinterlassen eine Nachricht.
Eine schriftliche Entschuldigung ist ab dem ersten Krankheitstag erforderlich. Spätestens, wenn das Kind wieder den Unterricht besucht, ist diese bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer abzugeben.
Bei Arztbesuchen während des Schulvormittags ist eine Bescheinigung durch des behandelnden Arztes mitzubringen.
Bitte bedenken Sie, dass es meldepflichtige Krankheiten gibt. Beachten Sie bitte die Empfehlung des RKI nach der
Beurlaubungen:
Aus wichtigen Gründen kann eine Beurlaubung bis zu 2 Tagen, einmal während der Grundschulzeit, durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer gewährt werden.
Die Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt ist nur in Ausnahmefällen und das aus wichtigen Gründen (z. B. Kur) zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten grundsätzlich 3 Wochen vorher bei der Schulleitung zu stellen und zu begründen. Günstigere Flüge gelten nicht als Grund.
Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung.
Bücher im Rahmen der Lehrmittelfreiheit:
Teilweise können Bücher im Rahmen der Lehrmittelfreiheit (dafür wird ein Budget pro Schüler zur Verfügung gestellt) von der Schule angschafft werden. Teilweise müssen Sie selbst Arbeitsmaterialien kaufen. Einige Bücher die Ihr Kind erhält, sind ausgeliehene Materialien.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Bücher, die Ihr Kind von der Schule ausgeliehen hat, eingebunden und schonend behandelt werden. Ausgeliehene Bücher müssen mehrere Jahre von Kindern benutzt werden. Bitte vermeiden Sie selbstklebende Umschläge sowie Umschläge mit einem klebenden Rand.
Wir empfehlen Styropor oder Pappe auf den Boden des Ranzens zu legen, damit die Bücher vor Feuchtigkeit und Schmutz geschützt werden.
Bei vorsätzlicher Beschädigung und Verlust muss Ersatz geleistet werden.
Nutzung von Handys und Smartwatches durch Schüler
Smartwatches sind als „sonstige digitale Speichermedien“ anzusehen und dürfen somit, genau wie Handys, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände von den Schülern nicht genutzt werden. Auch „Notfallhandys" dürfen nicht während des Schulvormittags benutzt werden. Sie bleiben während der Schulzeit ausgeschaltet im Ranzen.
Bei Zuwiderhandlung ist die Lehrkraft berechtigt die Uhr bzw. das Mobiltelefon vorübergehend einzuziehen. Die eingezogenen Gegenstände können von den Eltern bei der Schulleitung abgeholt werden.
Da es den Lehrkräften nicht möglich ist zu beurteilen, wie Smartwatches von den jeweiligen Kindern genutzt werden (lediglich als Zeitmesser oder anderweitig), gilt an unserer Schule die Regelung, dass diese nicht getragen werden dürfen.
Fotografieren und Filmen bei Veranstaltungen
Das Fotografieren und Filmen mit Smartphones während schulischer Veranstaltungen ist generell nicht gestattet. Dies ist mit der geltenden Datenschutzverordnung leider nicht vereinbar, weil internetfähige Geräte jederzeit die Gefahr bergen, dass auf Film- und Fotomaterial auf dem Gerät von außen unkontrolliert zugegriffen wird.
Da es aber verständlich ist, dass Schüler und Schülerinnen, Eltern und Lehrkräfte besondere Ereignisse festhalten möchten, gibt es die Möglichkeit, in Absprache mit der Klassenlehrerin oder der Schulleitung eine Lösung zu finden (z.B. eine Person beauftragen, die mit einer nicht internetfähigen Digitalkamera filmt, nachdem vorher von allen Beteiligten ein Einverständnis eingeholt wurde). Sprechen Sie uns an!
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Fundsachen
Wenn man durch unsere Eingangshalle in Richtung Mensa geht, befindet sich hinter der gelben Zwischentür links eine Treppe ins Untergeschoss. Dort findet man Verlorenes an einer Garderobe unter der Treppe.
Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht
Bitte denken Sie (besonders momentan) auch an Sportkleidung für eventuell draußen stattfindenden Sportunterricht.
Bitte achten Sie darauf, dass Kinder an dem Tag, an dem Sportunterricht stattfindet, keinerlei Schmuck tragen. Kinder mit langen Haaren sollten ein Haargummi verwenden.
Für Kinder, die entschuldigt nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, besteht Anwesenheitspflicht in der Schule. Sie nehmen dann am Unterricht einer anderen Klasse teil (nach Möglichkeit in einer Parallelklasse).
Teilnahme am Religionsunterricht /Ethik
Ihr Kind nimmt an unserer Schule entweder am konfessionsübergreifenden Religionsunterricht oder am Ethikunterricht teil. Die Entscheidung darüber treffen Sie als Eltern.
Bringen und Abholen
Mit dem PKW dürfen Kinder nur bei Verletzungen (z.B. Beinbruch) direkt vor das Schulgebäude gebracht werden.
Unterhalb des Schulgebäudes befindet sich unser Schulparkplatz. Er ist ein guter und vor allem sicherer Treffpunkt für Sie und Ihr Kind.
Bitte beachten Sie das Parkverbot im Bereich der Bushaltestellen.
Bitte kommen Sie während der Corona-Pandemie nicht unangemeldet ins Schulhaus. Entweder vereinbaren Sie vorher einen Termin oder melden sich vorm Betreten der Schule telefonisch im Sekretariat (06083-95030).
Verhalten an den Bushaltestellen
Bitte denken Sie an die aktuelle Maskenpflicht an Bushaltestellen und besprechen Sie mit Ihrem Kind die Wichtigkeit von rücksichtsvollem und vorsichtigem Verhalten am Bus, damit niemandem etwas passiert. Im Schulalltag werden die Kinder unsererseits diesbezüglich auch immer wieder sensibilisert und erinnert.
Hinweis zu Busverbindungen
Bei widrigen Witterungsverhältnissen erhalten Sie über den folgenden Link:
Aktuelle Betriebsmeldungen des Verkehrsverbands Hochtaunus
Förderverein
An unserer Schule gibt es einen von Eltern und Kollegen gemeinsam geleiteten Förderverein. Da Schule heutzutage ein sehr begrenztes Budget hat, ist diese Unterstützung sehr wichtig für uns. Der Förderverein unterstützt uns bei Anschaffungen von Fahrzeugen für die Kinder, Musikinstrumenten, Eintrittskarten, Sportgeräten und anderen Dingen, die stets allen Kindern zugute kommen. Informieren Sie sich hier auf der Homepage unter "UNSERE SCHULE - Förderverein" genauer über unseren Förderverein und unterstützen Sie ihn mit Ihrer Mitgliedschaft oder Mitarbeit! Die Kinder werden es Ihnen danken!
Pädagogischer Tag
Einmal im Schuljahr findet ein Pädagogischer Tag zur gemeinsamen Schulentwicklung statt, an dem das gesamte Kollegium teilnimmt.
WICHTIG: An diesem Tag findet kein Unterricht statt. Der Pädagogische Tag wird rechtzeitig angekündigt, damit Eltern Zeit zur eventuellen Organisation der Kinderbetreuung bleibt.